
21.10.2020
Rentner Bernd Vogt lebte mehr als vier Jahre ohne Heizung
Rentner Bernd Vogt verklagt die Stadt Elmshorn und den Kreis Pinneberg auf Schadensersatz von mehr als 300.000 Euro. Der 68-Jährige will dafür entschädigt werden, dass er vier Jahre und drei Monate auf einem Dachboden ohne Heizung leben musste, weil die Stadt ihm Grundsicherung verwehrte.
Schwerbehinderung von 90 Prozent
Vogt leidet nach eigenen Angaben an einer 90-prozentigen Schwerbehinderung. Ab 2011 bezog er etwa 450 Euro Erwerbsminderungsrente und von der Stadt knapp 700 Euro Grundsicherung für die Miete, die Krankenkasse und eine Aufstockung der Rente.
Rathaus strich seine Leistungen mehrmals
Das Rathaus strich ihm diese Leistungen von 2013 bis 2018 mehrmals. Als Begründung verwies es auf Vogts unklare Vermögensverhältnisse. Er legte jedesmal Widerspruch beim Kreis ein, erhielt aber Absagen. Da Vogt keine Miete mehr zahlte, setzte sein Vermieter ihn 2014 vor die Tür. Vogt bezog den Dachboden.
Sozialgericht strafte die Stadt 2018 ab
2018 entschied das Sozialgericht Itzehoe, dass die Grundsicherung unrechtmäßig verwehrt wurde. Die Stadt musste rückwirkend etwa 30.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht hält es für realistisch, dass Vogt nun von Stadt und Kreis je 23.070 Euro Schadensersatz erhält. Das Landgericht Itzehoe verhandelt den Fall am Mittwoch, 28. Oktober.
Vermieter setzte Vogt vor die Tür
Bernd Vogt saß am 24. Juli 2014 plötzlich auf der Straße. Das Elmshorner Sozialamt hatte seine Anträge auf Grundsicherung seit August 2013 immer wieder abgelehnt. Er konnte die Miete für seine 42-Quadratmeter-Wohnung an der Rethfelder Straße nicht mehr zahlen. Per Räumungsklage setzte der Vermieter ihn vor die Tür.
Zum Duschen ins Schwimmbad
Zum Duschen ging Bernd Vogt ins Schwimmbad Vogt fand Zuflucht auf einem Dachboden an der Norderstraße. Dort hauste er vier Jahre und drei Monate, bis 9. Oktober 2018. „Ich hatte kein Wasser, keine Heizung. Im Erdgeschoss gab‘s ein Klo mit Handwaschbecken. Zum Duschen bin ich ins Schwimmbad gefahren“, berichtet der 68-Jährige. Er kochte auf einem Zwei-Plattenherd. Vogt bezeichnet das Leben auf dem 126 Quadratmeter großen Dachboden als Zeit der Obdachlosigkeit.
Elmshorner fühlte sich im Stich gelassen
„Das war 430 Meter vom Rathaus entfernt, aber in den vier Jahren hat es niemand von der Stadt geschafft, mich auf der Diele zu besuchen.“ Der Elmshorner liegt seit Jahren im Streit mit dem Rat- und dem Kreishaus. Er leidet an einer 90-prozentigen Schwerbehinderung. Ab 2004 bezog er Grundsicherung, später rund 450 Euro Rente wegen Erwerbsminderung. Da das Geld zum Leben nicht reichte, beantragte Vogt im Rathaus beim Sozialamt Grundsicherung nach SGB XII. Die Stadt zahlte ihm nach seinen Angaben zunächst zirka 400 Euro für die Miete, gut 200 Euro für Krankenkassenbeiträge und ungefähr 50 Euro als Aufstockung seiner Rente.
Sozialamt vermutete Leistungsbetrug
Ab 1. August 2013 strich ihm das Sozialamt diese Unterstützung aber immer wieder. Das Sozialgericht Itzehoe fasste die Vorgänge in mehreren Urteilen zusammen, die unserer Zeitung vorliegen. Demnach vermutete das Sozialamt einen Leistungsbetrug. Es bemängelte, dass in Vogts Kontoauszügen kaum Barabhebungen zu sehen waren. Auf seiner Internetseite habe er angegeben, dass er als Fotograf öfter nach Sylt reise. Es sei unklar, wie er die Fahrten finanzierte. Trotz Aufforderung habe er keine Nachweise vorgelegt. Deshalb wurden ihm die Leistungen wiederholt gestrichen.
Vogt fühlt sich schikaniert
Vogt betont, dass er als Hobby-Fotograf für ein Spendenprojekt nach Sylt gefahren war und seiner Mitwirkungspflicht sehr wohl nachkam. Er fühlt sich schikaniert. Der Elmshorner legte Widersprüche ein, die der Kreis als nächsthöhere Instanz ablehnte.
Stadt musste Leistungen rückwirkend zahlen
Erst das Sozialgericht Itzehoe gab Vogt 2018 Recht. Es bemängelte, dass die Stadt Vogt nicht oft genug zur Mitwirkung aufgefordert hatte und nicht eindeutig geschrieben hatte, welche Unterlagen er bis wann vorlegen soll. Die Stadt zahlte die Grundsicherung rückwirkend, den größten Teil direkt an die Krankenkasse und den Vermieter. Er selbst erhielt etwa 5000 Euro. Jetzt fordert Vogt Schadensersatz.
Kommunaler Schadenausgleich lehnte seinen Antrag ab
Der Kommunale Schadenausgleich als Versicherung der Städte sowie Gemeinden lehnte seinen Antrag ab. Begründung: Ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehe nur bei einer Verletzung der Gesundheit. Vogt sei ohnehin schwerbehindert. Es sei nicht klar, wie seine Gesundheit zusätzlich beeinträchtigt worden sein soll.
Oberlandesgericht sieht Erfolgschancen für Vogt
Dagegen teilte das Oberlandesgericht in einem Beschluss vom 23. März 2020 mit, dass durchaus Erfolgsaussichten für Vogt bestehen. Die Beamten des Kreises hätten die Amtspflicht gehabt, Vogt „nicht durch einen rechtswidrigen Versagungsbescheid in seinen Rechten zu verletzen“. Kreissprecherin Silke Linne sagte auf Anfrage: „Die Kreisverwaltung hat eine Entscheidung getroffen, die zum damaligen Zeitpunkt richtig erschien. Herr Vogt hat sein Recht wahrgenommen, diese Entscheidung rechtlich überprüfen zu lassen. Das Gericht hat den Fall anders bewertet als der Kreis. Damit gehen wir jetzt um.“
Bernd Vogt hat 2018 die Initiative "Büttelwatch" gegründet. Der 68-Jährige will Menschen in der Auseinandersetzung mit Behörden unterstützen. Er betont, dass er keine Rechtsberatung anbieten darf, aber seine Erfahrungen und seine Kontakte zu Anwälten teilen will. Vogt ist erreichbar per E-Mail an info@buettelwatch.de
(Von Jan-Hendrik Frank)