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Messerattacke im Regionalzug

Eröffnung des Hauptverfahrens+++Hauptverhandlung beginnt am 7. Juli

© Florian Sprenger

Itzehoe/Brokstedt (anz) - Mit Beschluss vom 12. Juni hat die 6. Große Strafkammer (Schwurgerichtskammer) des Landgerichts Itzehoe das Hauptverfahren gegen den Angeklagten wegen des Geschehens am 25. Januar im Regionalzug in Brokstedt eröffnet.

Die Anklage vom 14. April, beim Landgericht eingegangen am 17. April, wirft dem Angeklagten vor, am 25. Januar in einem Regionalzug mit einem Messer eine junge Frau und einen jungen Mann getötet zu haben. Sodann soll er mit dem Messer vier weiteren Fahrgästen – zwei Frauen und zwei Männern – erhebliche Verletzungen beigebracht haben, um auch diese Personen zu töten. Bei sämtlichen Geschädigten habe es sich um Fahrgäste des Regionalzuges gehandelt, die sich in einer Alltagssituation befunden und somit keinerlei Angriff erwartet hätten. Die Tathandlungen des Angeschuldigten, der das Messer zuvor in einem Supermarkt entwendet haben soll, habe aus Sicht der Anklage aus Verärgerung über seine aus vielen Gründen ungeklärte persönliche Situation resultiert.

Die 6. Große Strafkammer hat die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (§ 203 StPO). Sie erachtet den Angeklagten hinsichtlich der Anklagevorwürfe für hinreichend verdächtig.

Die Hauptverhandlung beginnt am 7. Juli um 9.30 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal im 1. Obergeschoss des Hauses N, China Logistic Center, Vossbarg 1, 25524 Itzehoe statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer eventuellen rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeklagte als unschuldig gilt.

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