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Osterfeuer – das sollte man wissen

Kreisverwaltung Pinneberg gibt Tipps

Osterfeuer sind ein beliebter Treffpunkt und in diesem Jahr auch wieder erlaubt. (Symbolfoto: Rudy and Peter Skitterians/Pixabay)

Kreis Pinneberg (em) Zwei Jahre waren Osterfeuer wegen Corona verboten. Jetzt dürfen Bürger sich wieder im geselligen Rahmen um die brennenden Haufen versammeln. Wie die Kreisverwaltung Pinneberg berichtet, kommen deshalb immer öfter Fragen auf, unter welchen Bedingungen ein Feuer tatsächlich auch ein Osterfeuer und damit erlaubt ist. Die Pressestelle gibt Antworten auf häufige Fragen:

Wann ist ein Feuer ein Osterfeuer?
Als Osterfeuer gilt nur, wenn es am Ostersonnabend und in einem gesellschaftlichen Rahmen stattfindet.

Wo darf ich keine Osterfeuer machen?
Bei gemeinschaftlichen Feuern sind die Schutzgebiete zu beachten. Innerhalb von Naturschutzgebieten und den Kernzonen der im Kreisgebiet ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiete sind Osterfeuer nicht erlaubt. Verboten sind Osterfeuer in der Nähe von Reetdachhäusern, im Wald, im Moor oder auch auf Heideflächen.

Wie schützt man die Umgebung vor dem Feuer?
Osterfeuer sollten einen weiten Abstand zu angrenzen Gebäuden haben. Auch ist unbedingt auf die Windrichtung zu achten: Rauch oder Funkenflug sollten weder Personen noch benachbarte Grundstücke gefährden. Bei starkem Wind ist sofort zu löschen. Das Feuer muss stets beaufsichtigt sein. Einfache Löschmittel (Sand, Schaufeln, Decken oder Gartenschlauch) sollten für alle Fälle in der Nähe sein.

Wie werden Tiere und Pflanzen beim Osterfeuer geschützt?
Tier- und Pflanzenwelt sind beim Osterfeuer ebenso zu schützen wie angrenzende Gebäude. Die Haufen der Osterfeuer sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere wie Käfer, Kröten, Wildbienen, Igel, Wiesel und kleine Vögel. Damit die Tiere nicht qualvoll verbrennen, muss das Brennmaterial am Tag vor dem Abbrennen noch einmal vorsichtig umgeschichtet werden. Zugleich können dabei ungeeignete Stoffe aussortiert werden.

Fallen Osterfeuer unter die neue Pflanzenabfallordnung?
Die Pflanzenabfallverordnung des Landes – in Kraft seit Mai 2021 – regelt die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen. Brauchtumsfeuer, zu denen auch Osterfeuer gehören, sind davon nicht betroffen. Es gelten für Osterfeuer die örtlichen Regelungen der Kommunen wie auch in den Jahren zuvor.

Ist das Osterfeuer eine günstige Gelegenheit, um Gartenabfälle und anderes zu entsorgen?
Nein. Für das Osterfeuer sollten lediglich trockenes Feuerholz, also Zweige und Äste verwendet werden. Pflanzenmaterial aller Art oder auch in einem Maß, das der Veranstaltung nicht angemessen ist, gehört nicht ins Osterfeuer. Andere Abfälle wie lackiertes Holz, Pappen oder Kartonagen dürfen ebenfalls nicht verbrannt werden.

Wie lässt sich verhindern, dass das Osterfeuer zu groß wird?
Osterfeuer sollten nicht zu groß angelegt sein. Nur so behält man die Übersicht und eine Kontrolle über das Feuer. Eventuell sind zwei oder drei kleinere Feuer eine bessere Alternative.

Wie lässt sich eine starke Rauchentwicklung verhindern?
Feuchtes Holz oder ganz frisch geschnittenes Holz sollten nicht verbrannt werden, da es zu starker Rauchentwicklung führt. Dies ist für Natur und Menschen unter Umständen schädlich.

Wo kann ich mein Osterfeuer anmelden?
Informationen rund um Osterfeuer erteilen die örtlichen Ordnungsbehörden. Bitte melden Sie keine Osterfeuer beim Notruf 112 an. In den vergangenen Jahren ist dies immer wieder vorgekommen. „Die 112 ist keine Veranstaltungs-Hotline“, erklärt der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle West, Stephan Bandlow. „Anrufe, die keine Notrufe sind, können dazu führen, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befinden, nur verzögert bearbeitet werden und sich dadurch Hilfeleistung verspätet.“

Und Corona?
Bei allen Veranstaltungen sollten die geltenden Corona-Regelungen beachtet werden.

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