Elmshorn (em) Sie sollte einen kurzen Spazierweg entlang des Krückau-Hafens ermöglichen – doch der Preis für eine weitere Brücke am Hafen wäre hoch gewesen.
In seiner Sitzung vom 6. Oktober erteilte der Ausschuss für Stadtumbau der Rahmenplan-Idee eine Absage – und fand doch eine Kompromisslösung. Eine Investition von mindestens 7,5 Millionen Euro (Baukostensteigerungen noch nicht berücksichtigt), jährliche Wartungskosten von bis zu 80.000 Euro – oder erhebliche Einschränkungen der Schiffbarkeit des Elmshorner Hafens: Der Bau einer zusätzlichen Brücke über die Krückau, wie sie im Rahmenplan des Sanierungsgebiets Krückau-Vormstegen vorgesehen ist, wäre in jedem Fall teuer geworden. Das hatte eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Stadt Elmshorn eindeutig gezeigt.
Daher empfahl die Stadtverwaltung den zuständigen Fraktionen im Stadtumbau-Ausschuss, auf die zusätzliche Brücke für den Fußverkehr sowie Radfahrende zu verzichten. Stattdessen könne ein Rundweg nah am Wasser und über die Käpten-Jürs-Brücke geschaffen werden. Dieser sei deutlich kostengünstiger zu realisieren und führe zu keiner Einschränkung der Schiffbarkeit.
Der Ausschuss folgte mehrheitlich dem Verwaltungsvorschlag. Bei zwei Gegenstimmen der Grünen beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, Vorschläge zur Schaffung des Rundwegs zu schaffen und die anfallenden Kosten zu ermitteln. Eine weitere Brücke im Hafen wird demnach nicht gebaut.
Erstmals vorgestellt wurden in der Sitzung auch die Grundzüge der Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet Krückau-Vormstegen. Die Satzung wird unter anderem die Anforderungen an die Gestaltung von Fassaden, Dächern, Türen, Fenstern, etwaigen Werbeanlagen und Hecken regeln. Ziel ist, trotz unterschiedlicher Quartiere und potenzieller Investoren ein insgesamt abgestimmtes Erscheinungsbild im Sanierungsgebiet Krückau-Vormstegen zu gewährleisten.
Berücksichtigung findet dabei auch die historische Umgebung: Auch auf sie sollen Neubauten und sanierte Gebäude abgestimmt sein.
Der genaue Satzungstext soll in der Sitzung des Ausschusses am 17. November als Beschlussvorschlag eingebracht werden.