Kreis Pinneberg (sis) Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Diese Regeln sind Teil der neuen Landesverordnung über den Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung), die die Landesregierung diese Woche beschlossen hat. Sie tritt am 1. Juli in Kraft. Für bereits gehaltene Freigängerkatzen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
Erste landesweite Regelung gegen unkontrollierte Vermehrung
Mit der Verordnung setzt Schleswig-Holstein einen einstimmigen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags um und schafft erstmals landesweit einheitliche Regelungen für Freigängerkatzen. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen, den Tierschutz zu stärken und die Kommunen bei der Umsetzung von Katzenschutzmaßnahmen zu unterstützen. Bisher hatten einzelne Kommunen in Schleswig-Holstein Katzenschutzverordnungen auf den Weg gebracht. Die neue Verordnung gilt nun im gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und löst damit andere Maßnahmen von Kommunen ab.
„Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein. Damit stärken wir den Tierschutz, fördern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen“, sagte Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg.
Behörden dürfen ungestrierte Katzen in Obhut nehmen
Die örtlichen Ordnungsbehörden oder von ihnen beauftragte Dritte können künftig aufgegriffene Freigängerkatzen zum Zweck der Ermittlung der Haltungsperson vorübergehend in Obhut nehmen. Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt oder erreicht werden, kann die zuständige Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Katze veranlassen. Die hierfür entstehenden Kosten sind von der Haltungsperson zu tragen.
Darüber hinaus finden die zeitlich begrenzten Kastrationsaktionen wilder, herrenloser Katzen weiterhin statt. Diese werden auch künftig durch das Land unterstützt. „Die Katzenschutzverordnung ist kein Neuanfang, sondern die konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Engagements für den Katzenschutz. Die vom Land unterstützten, erfolgreichen Kastrationsaktionen haben sich bewährt und bleiben auch künftig ein wichtiger Baustein, um die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen“, betonte Schmachtenberg.
Die Ministerin würdigte zugleich das Engagement der zahlreichen Ehrenamtlichen im Land: „Viele Tierhalterinnen und Tierhalter sowie zahlreiche Tierschutzvereine leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zum Katzenschutz. Insbesondere die ehrenamtliche Arbeit der Tierschutzvereine verdient große Anerkennung. Mit der neuen Verordnung schaffen wir einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der dieses Engagement unterstützt und den Katzenschutz in Schleswig-Holstein zukunftsweisend nachhaltig stärkt.“
Kastration ist wirksamstes Mittel gegen hohe Zahl wilder Katzen
Hintergrund der Verordnung ist die hohe Zahl freilebender Katzen. Viele dieser Tiere leben ohne menschliche Versorgung und leiden unter Krankheiten, Parasitenbefall, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freigängerkatzen können zur Entstehung und zum Wachstum solcher Populationen beitragen. Die Kastration gilt deshalb als wirksamstes Mittel, um die Zahl freilebender Katzen langfristig zu begrenzen und Tierleid vorzubeugen. Die Katzenschutzverordnung ist in Abstimmung mit dem Tierschutzbund, sowie mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet worden.
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