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Berliner Straße: Elmshorn darf historische Gebäude abreißen

Schutz für Citastrom-Gebäude und Mantelhalle aufgehoben

So wie auf dieser Darstellung könnte die Berliner Straße (vorn) mit grünem Band, freigestelltem Kranhaus und den großen Knechtschen Hallen dahinter aussehen. Doch auch ein Teil-Erhalt der Mantelhalle (hier nicht abgebildet) ist denkbar. (Quelle: Stadt Elmshorn)

Elmshorn (rs) Große Erleichterung im Rathaus: Die untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Pinneberg hat der Stadt Elmshorn die Genehmigung zum Abriss des ehemaligen Citastrom-Gebäudes und der Mantelhalle an der Berliner Straße erteilt. 

Das erklärte der Elmshorner Baudezernent Marius Munk am heutigen Donnerstag, 23. Oktober, in einem Pressegespräch. Der Stadtumbau kann daher wie geplant fortgesetzt werden. Die Stadt hatte den Antrag gestellt, beide Gebäude aus der Denkmalliste zu entlassen. Die obere Denkmalschutzbehörde hat dies abgelehnt. Die letzte Zuständigkeit liegt aber bei der unteren Denkmalschutzbehörde. Und diese hat in Abwägung aller Interessen die Abrissgenehmigung erteilt. „Die untere Denkmalschutzbehörde hat ein besonderes übergeordnetes Interesse erkannt“, so Munk. „Die Stadt würde einen sehr schweren Schaden erleiden, da keine sinnvolle äußere Erschließung des Quartiers möglich ist. Das haben wir nachgewiesen.“ Die Abrissgenehmigung erstreckt sich auch auf die Mantelhalle, da ein Teil des Gebäudes in dem Bereich liegt, der für die Gestaltung der grünen Stadtkante benötigt wird. Munk teilte mit, er trete dafür ein, zumindest das Citastrom-Gebäude zeitnah, in 2026, abzureißen, um die Berliner Straße ausbauen zu können. Bei der Mantelhalle ist beispielsweise ein Teil-Erhalt denkbar. Am 27. November werde die Politik öffentlich im Stadtumbau-Ausschuss über das weitere Vorgehen beraten, so Munk. 

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