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Finger weg von illegalen Böllern

Zoll warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk

Silvesterböller können zu Verätzungen, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht führen. (Symbolfoto: Zoll)

Kreise Pinneberg/Steinburg (jhf) Für viele Menschen gehört ein Feuerwerk zum Jahreswechsel dazu. Allerdings werden vor allem kurz vor Silvester oft Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit schlechter Verarbeitung angeboten und verwendet, berichtet das Hauptzollamt Kiel in einer Pressemitteilung. Die Behörde mahnt zu Vorsicht nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf. Im schlimmsten Fall verursachen diese Knaller und Raketen lebensgefährliche Schäden für Gesundheit und Leben.

Strafverfahren drohen

Damit nicht genug: Es ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. "Bei Aufgriffen mit unerlaubten Feuerwerkskörpern leitet der Zoll immer ein Strafverfahren ein, und die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt" , erläutert Gabriele Oder, Sprecherin des Hauptzollamts Kiel.

Verätzungen, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht

"Unerlaubtes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen", so Oder weiter.

Sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich

Außerdem ist zu beachten, dass in Deutschland auch für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (zum Beispiel Blitz-Knallsätze) bereits eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist diese Erlaubnis ohne Ausnahme erforderlich. Das Hauptzollamt Kiel rät daher dringend, nur konformitätsbewertetes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.

"BKS Böller" können Detonation verursachen

Bodenknallkörper, sogenannte "Böller", können unterschiedliche Knallsatz-Mischungen enthalten. Die in Deutschland der Kategorie F2 zugehörigen zugelassenen und ab 18 Jahren erhältlichen "Sylvester-Böller" beinhalten Schwarzpulver, während sogenannte "BKS Böller" aus einem Blitzknallsatz (BKS) bestehen. Dieser verhält sich beim Entzünden deutlich aggressiver als Schwarzpulver. Größere Mengen BKS sind in der Lage, so viel Energie aufzubringen, dass aus einer Explosion eine Detonation wird. Deshalb ist größte Vorsicht geboten und in Deutschland für die Verwendung eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich. BKS-Böller sind in der Kategorie F2 in der EU grundsätzlich erlaubt. Es obliegt jedem Mitgliedstaat, seine eigenen Beschränkungen festzulegen. So sind in Deutschland keine Böller mit BKS erlaubt. Diese sind lediglich in den Kategorien F3 (Mittelfeuerwerk) und F4 (Großfeuerwerk) zu finden. Weitere Informationen auf der Internetseite des Zolls.

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