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Hitzefrei für Dachdecker: Lohntüte trotzdem voll

Ausfallgeld sichert drei Viertel des Stundenlohns

Bei starker Sommerhitze müssen sich Dachdecker nicht der prallen Sonne aussetzen. Die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks zahlen ein Ausgleichgeld. (Foto: IG Bau)

Kreise Pinneberg/Steinburg (jhf) Hitzefrei für die „höchsten Jobs“: Dachdecker arbeiten ziemlich weit oben – und oft auch in ziemlich praller Sonne. „Die rund 190 Dachdecker im Kreis Pinneberg machen da gerade einiges mit. Aber bei allem Sonnenschutz – vom ständigen Eincremen übers Abdecken der Haut bis zum intensiven Wassertrinken: Wenn die Sonne so richtig vom Himmel knallt, dann müssen auch die Profis runter vom Dach. Deshalb gibt es auch so etwas wie ‚Hitzefrei fürs Dach‘, wenn die Arbeit in der Gluthitze zu viel wird. Denn die Gesundheit geht vor“, erläutert Ralf Olschewski von der Dachdecker-Gewerkschaft IG BAU Holstein in einer Pressemitteilung.

Eine Art "Extremwetter-Ersatzlohn"

Wichtig dabei: „Wenn Dachdecker Pfannen, Hammer und Zollstock an die Seite legen, dann reißt die ‚Sonnen-Zwangspause‘ trotzdem kein großes Loch ins Portemonnaie“, so der Vorsitzende der IG BAU Holstein. Die Beschäftigten bekämen dann nämlich ein sogenanntes „Ausfallgeld“ – eine Art „Extremwetter-Ersatzlohn“. Das seien immerhin Dreiviertel des sonst gezahlten Stundenlohns. IG BAU und Arbeitgeber hätten damit die Jobs im Dachdeckerhandwerk am Tariftisch „wetterfest gemacht“.

Ausfallgeld bei Hitze, Sturm und Starkregen

„So ein ‚Wetter-Puffer für die Lohntüte‘ ist für Dachdecker als ‚Open-Air-Jobber‘ wichtig. Das Ausfallgeld gibt es immer dann, wenn das Wetter vom April bis zum November extrem wird: bei starker Sommerhitze genauso wie bei wütendem Sturm oder Starkregen“, sagt Olschewski. Für einen Dachdecker würden in den acht Monaten vom Frühjahr bis zum Herbst sogar bis zu 53 ausgefallene Arbeitsstunden „auf dem Lohnkonto aufgefangen“. Die Auszahlung des Geldes erfolge über die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (Soka-Dach). Mehr Infos und einen „Ausfallgeld-Rechner“ gibt es online: www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld 

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