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Kätzchen in Müllbeutel: 500 Euro für Hinweise

Tierrechtsorganisation Peta bietet Belohnung an

Die Kater Pooh (links) und Piglet brauchen noch viel Ruhe. (Foto: Tierheim Elmshorn)

(Foto: Tierheim Elmshorn)

(Foto: Tierheim Elmshorn)

Elmshorn (jhf) Pooh und Piglet erholen sich langsam im Elmshorner Tierheim. Wie berichtet, hatte eine Spaziergängerin die beiden Katerbabys am Sonntag, 13. Februar, gegen 10 Uhr im Elmshorner Krückaupark einen zugebundenen Müllbeutel gefunden. Die Tüte lag im Gebüsch auf halber Strecke zwischen dem Höselweg und der Brahmsstraße. Die Frau war wegen Geräuschen darauf aufmerksam geworden.

Weiterlesen: Tierquäler setzen Kätzchen im verschnürten Müllbeutel aus

Piglet ist taub

Die Kater sind zirka 15 Wochen alt, wie das Tierheim berichtet. Beide haben einen ordentlichen Infekt. Anfangs litten sie auch unter Fieber. Sie brauchen noch viel Ruhe, daher wollen die Pfleger im Tierheim die Kater noch nicht vermitteln. Besonders traurig: Piglet ist taub.

Peta schaltet sich ein

Der Fall schlägt Wellen. Die Tierrechtsorganisation Peta in Stuttgart hat eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise an, mit denen der Täter überführt wird.

Menschen, die etwas beobachtet oder anderweitige Hinweise haben, melden sich bei der Polizei unter Telefon 04121 40920 oder bei Peta unter 0711 8605910. Die Tierrechtsorganisation nimmt auch anonyme Hinweise entgegen. Sie ist zudem per E-Mail unter der Adresse whistleblower@(*** please remove ***)peta.de erreichbar.

Peta fordert Strafe

„Bitte helfen Sie mit, diese skrupellose Tat aufzuklären. Die Katzenbabys hätten ohne die aufmerksame Finderin nicht mehr lange überlebt und wären qualvoll erstickt“, sagt Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei Peta laut Pressemitteilung. „Der herzlose Katzenhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Die Kitten einfach auszusetzen und so den Tod der Tiere billigend in Kauf zu nehmen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden.“

Gesetz verbietet das Aussetzen von Tieren
 
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter und Halterinnen die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistung unterlassen.

Peta: Der Mensch ist den Tieren nicht überlegen
 
Peta setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der an der Tat beteiligten Personen zu helfen. Das Motto der Organisation lautet in Teilen: "Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten." Die Organisation setzt sich gegen die Weltanschauung ein, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.

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