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Kastration freilebender Katzen startet am 19. Februar

Land, Deutsche Tierschutzbund und Gemeinden stellen Geld bereit

Freilebende Katzen ohne menschliche Obhut sollen kastriert werden. (Symbolfoto: Pixabay)

Schleswig-Holstein (jhf) Die Zahl freilebender Katzen nimmt zu. Nicht immer finden sie genügend Nahrung und erkranken oder verletzen sich, warnt das Kieler Landwirtschaftsministerium. Das Land stellt daher in diesem Jahr 110.000 Euro für die Kastration von Katzen ohne menschliche Obhut bereit. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligen sich mit 10.000 Euro. Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes, begründet die Notwendigkeit: „Die landesweite Kastrationsaktion ist ein immens wichtiger Beitrag, um das Elend der frei lebenden Katzen einzudämmen. Wir appellieren aber auch an die privaten Katzenhalterinnen und -halter, ihre Katzen mit Freigang kastrieren zu lassen."

Gemeinden tragen die Hälfte der Kosten

Die Aktion läuft von Montag, 19. Februar, bis Freitag, 1. März, in den schleswig-holsteinschen Gemeinden, die 50 Prozent der Kosten tragen. Vorrangig sollen die Mitglieder von Tierschutzvereinen die Katzen in Hotspots fangen, an denen sie sich überwiegend aufhalten. Die Gemeinden teilen diese Örtlichkeiten auf Anfrage mit. Die Fänger müssen Vordrucke ausfüllen und unterschreiben, in denen sie versichern, dass es sich tatsächlich um freilebende Katzen handelt. Die Formulare stehen unter www.gegenkatzenelend.schleswig-holstein.de bereit. "Alle Katzen müssen nach der Kastration wieder an die Stelle gebracht werden, wo sie gefangen wurden", betont das Ministerium in einer Pressemitteilung.

Tierärzte und Fonds tragen die Kosten

Die Kastrationskosten werden in voller Höhe übernommen: Die Tierarztpraxis, die den Eingriff vornimmt, soll auf ihr Honorar in Höhe von 30 Euro verzichten. Jede Praxis darf maximal zehn Kastrationen abrechnen. Die restlichen Kosten von 125 oder 156 Euro, je nachdem ob es sich um eine Katze oder einen Kater handelt, trägt ein Fonds, den die Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwaltet. "Es ist ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der Kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Land Schleswig-Holstein", erläutert das Ministerium. Sobald der Fonds ausgeschöpft ist, wird die Tierärztekammer die Aktion beenden.

Problem: Hauskatzen bedrohen Feldhasen und Sinnvögel

Katharina Erdmann, Tierschutzbeauftragte des Landes, weist auf einen weiteren Nutzen der Aktion hin: Neben dem Leid der verwilderten Hauskatzen könnten damit auch negative Auswirkungen auf die heimische Fauna reduziert werden. Studien hätten gezeigt, dass streunende Hauskatzen zahlreiche Wildtierarten bedrohen und zu den gefährlichsten invasiven Arten weltweit zählen. „Hauskatzen wildern jedes Jahr unzählige junge Feldhasen und Singvögel, mit einer natürlicher Regulierung hat das nichts zu tun“, mahnt Erdmann.

Zwischen 2014 und Herbst 2023 wurden in Schleswig-Holstein im Rahmen dieser Aktion bereits etwa 29.000 Katzen kastriert - etwa 60 Prozent weibliche Tiere und zirka 40 Prozent Kater.

Teilnehmende Gemeinden

An der Kastrationsaktion nehmen im Einzugsbereich der Holsteiner Allgemeinen diese Kommunen teil: Barmstedt, Elmshorn, Glückstadt, Tornesch, das Amt Elmshorn-Land mit Klein Nordende, Klein Offenseth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühle, Seeth-Ekholt, das Amt Geest und Marsch Südholstein mit Groß Nordende, Heidgraben, Moorrege, Neuendeich, das Amt Hörnerkirchen mit Brande-Hörnerkirchen, Bokel, Osterhorn, Westerhorn, das Amt Horst-Herzhorn mit Altenmoor, Blomesche Wildnis, Borsfleth, Engelbrechtsche Wildnis, Herzhorn, Hohenfelde, Horst, Kiebitzreihe, Kollmar, Krempdorf, Neuendorf, Sommerland, das Amt Krempermarsch mit Krempe und Süderau.

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