Elmshorn (rs) Jetzt geht‘s für Elmshorn ans Eingemachte. Die Politik muss entscheiden, ob im Zuge des Bahnausbaus am Geschwister-Scholl-Tunnel festgehalten werden soll. Dieser müsste nach Angaben der Stadtverwaltung für mindestens 30 Millionen Euro ausgebaut und erneuert werden, wenn er weiter von Autos genutzt werden soll.
Der regelkonforme Ausbau wäre im Rahmen des Eisenbahn-Knotenausbaus unausweichlich. Der Neubau: Er müsste deutlich breiter und tiefer, die Zufahrt somit länger werden. Schon heute entspricht der Tunnel nicht den gültigen Vorgaben, ist für Lkw gesperrt und bedeutet für den Busverkehr eine enge Situation. Über die Zukunft des Tunnels diskutiert der Stadtumbau-Ausschuss am Donnerstag, 11. Juli.
Zu schmal, zu niedrig und unübersichtlich dazu: So lässt sich die Bestandsaufnahme des Geschwister-Scholl-Tunnels zusammenfassen. Das Ingenieurbüro Schüssler Plan kommt zum Ergebnis: Ein Umbau des im Ursprung bereits 1887 errichteten Bauwerks, das 2030 seine Restlebenszeit erreicht haben wird, scheidet aus. Wird an der Querung festgehalten, kommt nur ein Neubau in Frage, den die Ingenieure in vier Varianten geprüft haben. „Alle Varianten bergen erhebliche Nachteile“, erläutert Oberbürgermeister Volker Hatje (parteilos), „wir müssen offen darüber diskutieren, ob angesichts der Südverlegung des Bahnhofs und des Umbaus der Berliner Straße ein kostspieliges Festhalten an diesem Tunnel wirklich sinnvoll ist.“ Auf dem Tisch liegen sowohl die ausschließliche Tunnel-Freigabe für Radfahrende als auch die Aufgabe des Bauwerks.
„Der Hol- und Bringverkehr wird sich zum neuen Bahnhof an der Berliner Straße verlagern“, erläutert Jule Gehring, die als Sachgebietsleitung des Teams Bahnprojekte die Planungen betreut. „Damit würden ohnehin signifikant weniger Fahrzeuge den Tunnel nutzen“, so Gehring. Zudem entstehe mit dem neuen ZOB auch eine neue Linienführung des Stadtbusverkehrs, die nicht mehr durch den Tunnel führe.
Vier Neubauvarianten wurden im Auftrag der Stadt Elmshorn geprüft. Sie alle eint: Der Tunnel muss von heute 5,90 auf 8 Meter verbreitert werden. Um die vorgegebene Mindesthöhe von 4,50 Metern zu erreichen, müsste der heute nur 3,05 Meter hohe Tunnel tiefergelegt werden. Selbst bei der Variante mit den geringsten Auswirkungen auf das Umfeld wären folgende Maßnahmen unausweichlich:
- Abriss der Radstation
- Abriss der Fußgängerbrücke zum Steindammpark
- Umverlegung zahlreicher Leitungen
- Umverlegung eines Teilstücks des Entwässerungskanals „Horster Graben“
- Durch den entstehenden Höhenversatz Aufhebung dreier Grundstückszufahrten an der Geschwister-Scholl-Straße