Kreis Pinneberg (mml) Schritt für Schritt haben sich die Behörden an die Digitalisierung und technischen Fortschritte ihrer Kundinnen und Kunden angepasst. Immer mehr Serviceleistungen von Behörden können mittlerweile ganz einfach online beantragt werden können. Dies umfasst auch den Online-Antrag für einen Unterhaltsvorschuss.
"Ich freue mich sehr, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Pinneberg immer mehr Leistungen online anbieten können", sagte Landrätin Elfi Heesch. "Wir setzen Digitalisierung ein, um Abläufe einfacher und besser zu machen. Den direkten Draht gibt es selbstverständlich auch. Bei Fragen stehen weiterhin unsere Mitarbeitenden zur Verfügung."
Christoph Helms, Leiter des Jugendamtes im Kreis Pinneberg, erläutert den Onlinedienst zum Unterhaltsvorschuss: "Das Jugendamt hilft aus, wenn ein Elternteil – aus welchen Gründen auch immer – keinen Unterhalt zahlt. Mit dem Online-Angebot erleichtern wir das Verfahren. Betroffene Eltern können bequem von Zuhause aus ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss ausfüllen und abschicken."
Kreis Pinneberg gehört zu den Pilotanwendern
Der Onlinedienst zum Unterhalsvorschuss (UVO) ist Bestandteil der 500 auf Bundesebene angeschobenen
Prozesse im Zuge des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Der Kreis Pinneberg gehört zu den Pilotanwendern
dieses digitalen Service-Angebots und hat auch an der Entwicklung des Verfahrens mitgewirkt.
Unterlagen, die einem Antrag auf Unterhaltsvorschuss beizufügen sind, können digital hochgeladen werden.
Wer beim elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises (eID) registriert ist, braucht auch
keine persönliche Unterschrift nachzureichen.
Online ist die Leistung bereits seit Januar dieses Jahres. Die zurückliegenden Monate hat der Kreis genutzt,
um den technischen Betriebs zu optimieren. Eine erste Bilanz kann das Jugendamt deshalb bereits ziehen: "Unser Ziel bei der digitalen Transformation unserer Leistungen sind Verbesserungen sowohl
für die Bürgerinnen und Bürger als auch für uns innerhalb der Verwaltung", verdeutlichte Helms. "Wir sehen bereits, dass durch das Online-Verfahren die Sachbearbeitung erleichtert wird. Klar ist, dass wir das Online-Angebot als Hauptweg der Antragstellung etablieren wollen."
Anleitung zum Anpruch auf Unterhalt
Grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil
leben und keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil bekommen. Für Kinder ab dem
zwölften Lebensjahr gilt zusätzlich, dass sie nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetz buch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB-II-Bezug mindestens 600
Euro brutto verdient.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem
1. Januar 2023 monatlich:
• für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 187 Euro,
• für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 252 Euro
• für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 338 Euro.
Alleinerziehende Eltern im Kreis Pinneberg können die finanzielle Unterstützung für ihre Kinder unter folgendem Link beantragen:
https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/UVORSCHUSS