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Vorsicht: 88 Meter des Ochsenwegs in Elmshorn sind illegal!

Radfahrern droht bei Nutzung ein Verwarnungsgeld von 20 Euro

Die Einmündung Hamburger Straße/Ecke Steindamm in Elmshorn: Die Radlerin, deren Rücken zu sehen ist, fährt gegen die erlaubte Fahrtrichtung. Bei solchen Geisterfahrern erwecken die Schilder am linken Bildrand allerdings den Eindruck, auf einem offiziellen Radweg unterwegs zu sein. Sie weisen auf Radwege nach Itzehoe, Barmstedt, Seestermühe, Seester, zum Bahnhof und ins Zentrum hin. Auch der Ochsenweg quert hier die Hamburger Straße. (Foto: Frank)

Dieses Schild an der Ecke Hamburger Straße, Steindamm sorgt für Verwirrung. (Foto: Frank)

Wer mit dem Fahrrad den Pfeilen Richtung Uetersen und Tornesch folgt, fährt auf der richtigen Seite der Hamburger Straße, die nach rechts zur A23 verläuft. Wer aus Richtung A23 auf das Schild zuradelt, bewegt sich aber auf der falschen Seite der Hamburger Straße. (Foto: Frank)

Elmshorn (jhf) Die Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein bewirbt den Ochsenweg als Radfernweg von Wedel nach Flensburg. Ein gut 88 Meter langer Abschnitt der Westroute in Elmshorn kann aber zur bösen Kostenfalle werden.

Radler werden zu Geisterfahrern

Eine Karte der Agentur unter www.sh-tourismus.de/ochsenweg leitet Radfahrer aus dem Dohrmannweg nach links auf die Hamburger Straße an der Feuerwache Süd vorbei. Der Radweg auf dieser Straßenseite darf aber nur in entgegengesetzter Richtung benutzt werden. Wer dem Ochsenweg folgt, wird daher zum Geisterfahrer. Nicht nur die Karte führt die Radler auf die falsche Spur, sondern auch Schilder. Diese stehen vor der Einmündung zum Steindamm neben einer Fußgängerampel und weisen auf weitere Radrouten hin. Wer als Geisterradfahrer darauf zufährt, erhält den Eindruck, sich auf einem offiziellen Radwanderweg zu befinden.

Legale Route: Umweg von 460 Metern

Eine 55-jährige Elmshornerin, die anonym bleiben will, befuhr jüngst diesen Abschnitt mit dem Rad vom Dohrmannweg Richtung Fußgängerampel. Plötzlich stoppte neben ihr ein Streifenwagen. Die Polizei warf der Elmshornerin eine Ordnungswidrigkeit vor. Sie musste ein 20 Euro Verwarnungsgeld zahlen.
Die Radfahrerin stellt fest: „Da fahren doch alle. Es ist der Superweg zum Bahnhof.“ Die legale Route führe bis zur Fußgängerampel am Bussardweg – ein Umweg von 460 Metern. Die 55-Jährige wünscht sich, dass der Radweg im Verlauf des Ochsenwegs in beide Richtungen freigegeben wird. „Er ist breit genug.“ Aktuell ist der Dohrmannweg seit Montag bis 24. August wegen Bauarbeiten gesperrt.

Abbau falscher Schilder geplant

Die irreführende Beschilderung des Ochsenwegs an der Hamburger Straße soll bald abgebaut werden. Das teilte Kreissprecherin Katja Wohlers auf Anfrage der Holsteiner Allgemeinen mit. „Dass dies bisher nicht passiert ist, liegt daran, dass eine Routen-Änderung in Elmshorn geplant ist.“

Ochsenweg wird neu entwickelt

Auf das verkehrsrechtliche Problem angesprochen, teilte Manuela Schütze, Sprecherin der Tourismus-Agentur mit: „Wir haben dazu keine Informationen vorliegen.“ Sie verwies an das Büro für Regionalentwicklung RegionNord, dessen Mitarbeiterin Laura Krause erläuterte: „Wir haben die Problematik identifiziert und arbeiten bereits an einer Anpassung der Beschilderung.“ Dies soll bei den Arbeiten für ein Pilotprojekt geschehen, bei dem der Ochsenweg bis Mitte 2025 zur ersten zertifizierten Qualitätsradroute Schleswig-Holsteins weiterentwickelt werden soll. Das Problem der irreführenden Schilder sei „wahrscheinlich durch Bauarbeiten entstanden“.

Verdrehtes Schild?

Das Schild mit dem Ochsenweg-Symbol, das Richtung Bahnhof und Zentrum zeigt, verweise „ganz leicht auf den falschen Radweg“. Der Fehler soll kurzfristig behoben werden. Unsere Redaktion gibt zu bedenken: Wenn das Schild mit dem Ochsenweg-Symbol sowie den Pfeilen zum Bahnhof und zum Elmshorner Zentrum in die einzige für Radfahrer auf dieser Straßenseite erlaubte Fahrtrichtung gedreht werden würde, würde es Richtung A23 zeigen. Dort liegen aber weder der Bahnhof noch das Zentrum.

Es gilt die Straßenverkehrsordnung

Kreissprecherin Wohlers betont, dass wegweisende Schilder ohnehin nicht bindend seien. „An der Stelle gilt die StVO.“

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