Kreise Pinneberg/Steinburg (jhf) Die Fahrraddemo gegen den Weiterbau der A20 darf am Sonntag, 2. Juni, nicht über die A23 führen. Das entschied das Verwaltungsgericht Schleswig am Dienstag, 28. Mai, in einem Eilverfahren. Die Veranstalter dürfen beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Hinter der Aktion stehen Teams von ADFC, BUND, Fridays for Future, NABU und VCD Nord. Björn Hildebrand aus der Fridays-For-Future-Gruppe Elmshorn sagte auf Anfrage der Holsteiner Allgemeine, dass sich diese Gruppen nun beraten und anschließend mitteilen wollen, wie sie auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagieren werden.
Gericht lehnt Eilantrag des Veranstalters ab
Jaschar Stölting, Pressesprecher des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts, erläutert in einer Presseerklärung, dass eine Privatperson die Demo unter dem Motto „A20-NIE - Marsch und Moor gehen vor - Klimaschutz JETZT!“ mit 500 Teilnehmern angemeldet hatte. Die Teilnehmer wollten am Vormittag von Itzehoe-Süd aus und von der Abfahrt Horst/Elmshorn, also aus zwei Richtungen, zur Abfahrt Hohenfelde radeln und beantragten, diesen Abschnitt vorübergehend zu sperren. Das untersagte aber der Kreis Steinburg. Einen Eilantrag des Veranstalters gegen die Anordnung des Kreises lehnte das Verwaltungsgericht ab. Der Richter kam zu dem Ergebnis, dass die Demonstration nicht über die A 23 verlaufen dürfe. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Kreis Steinburg der Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs den Vorrang gegenüber dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit eingeräumt und deshalb eine Sperrung der A23 abgelehnt habe.
Richter: Alternativrouten sind zumutbar
Es sei zwar anzuerkennen, dass die geplante Demo einen Bezug zur A23 aufweise. Der genannte Streckenabschnitt sei aber für eine Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit "nicht unabdingbar". Es sei dem Antragsteller zuzumuten, auf die vom Kreis Steinburg vorgeschlagenen Alternativrouten auszuweichen, die zu einem großen Teil parallel zur Streckenführung der A23 verliefen. Damit sei sowohl eine Nähe zur A23 als auch zum Demo-Thema des geplanten A20-Ausbaus mit einem Autobahnkreuz A20/A23 gegeben.
Kreis und Richter: Polizei kann Verkehr bei Demo auf der A23 nicht ausreichend sichern
Aus Sicht des Richters hat der Kreis Steinburg überzeugend dargelegt, dass die Polizei die Gefahren bei einer Demonstration auf der Autobahnen nicht ausreichend bewältigen könne. Für die Protestfahrt wäre eine mehrstündige Sperrung der Autobahn notwendig gewesen. "In dieser Zeit bestünde eine erhebliche Gefahr für Staus und Auffahrunfälle", erläuterte Sprecher Stölting. Das Gericht habe auch keine Zweifel an der Einschätzung der Autobahn GmbH, dass regionale Umleitungsrouten für das zu erwartende Verkehrsaufkommen ungeeignet seien.