Elmshorn (jhf) Das Land ermöglicht den Städten und Gemeinden seit Kurzem, zeitlich begrenzte Alkoholverbotszonen auszuweisen, um Kriminalität zu bekämpfen. Doch die Stadt Elmshorn sieht dafür aktuell keine Notwendigkeit. „Von Seiten des Ordnungsamtes besteht aktuell kein Anlass gegen Alkoholkonsum im öffentlichen Bereich vorzugehen. Es gibt keine vermehrten Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vor dem Hintergrund eines etwaigen erhöhten Alkoholkonsums“, teilte Oberbürgermeister Erik Sachse auf Anfrage der Holsteiner Allgemeine mit. Die Verwaltung werde das Thema aber bei dem nächsten regulären Gespräch mit dem Elmshorner Polizeichef Mike Schlömer aufgreifen.
In Hamburg darf Alkohol weder auf den öffentlichen Flächen im Hauptbahnhof noch im Bahnhof Altona oder in den S- und U-Bahnen, Bussen und Haltestellten getrunken werden. Verboten ist auch das Mitbringen alkoholischer Getränke zum Zweck des Konsums vor Ort. Ein Alkoholverbot gilt nach Angaben des Portals www.gardasee.de jeweils vom 19. April bis 1. November in den öffentlichen Bereichen der Gemeinde Limone sul Garda am Gardasee. Auch in Polen, Rumänien, in der Ukraine und auf vielen öffentlichen Plätzen in Schweden ist der Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit verboten.