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Vogelgrippe bei Kranichen aus Uetersen und Quickborn bestätigt

Hinweise auf Geflügelpest bei weiteren Wildvögeln im Kreis Pinneberg

Bisher starben im Kreis Pinneberg vor allem Kraniche an der Vogelgrippe. (Symbolfoto: Pixabay)

Kreis Pinneberg (jhf) Jetzt ist es amtlich: Zwei Kraniche, die tot in Uetersen und Quickborn aufgefunden wurden, waren an der Vogelgrippe infiziert. Wie der Kreis Pinneberg am 6. November berichtete, wies das Friedrich-Löffler-Institut in Greifswald bei den Wildvögeln das hochpathogene aviäre Influenza-Virus nach. Bereits seit Ende Oktober gilt im Kreis Pinneberg die Stallpflicht für Geflügelhaltungen.

Vermutlich sind weitere Tiere betroffen: Das Landeslabor Schleswig-Holstein untersuchte einen Kranich aus Quickborn, eine Möwe aus Schenefeld und eine Graugans aus Bönningstedt. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass auch diese Vögel an dem Virus starben. Die Bestätigungen des Friedrich-Löffler-Instituts stehen noch aus. Im Quickborner Himmelmoor wurden tote Kraniche entdeckt, die aber nicht geborgen und daher auch nicht untersucht werden können. "Insgesamt scheint das Virus-Geschehen in diesem Jahr besonders bei Kranichen verbreitet zu sein", stellt Kreissprecherin Katja Wohlers fest.

Dr. Antje Lange, Leiterin des Veterinäramts im Kreis Pinneberg, warnt Geflügelhalter: "Wer Hühner, Enten oder Gänse hält, sollte sich besonders umsichtig verhalten.“ Es bestehe die Gefahr, dass erkrankte Wildvögel das Hausgeflügel ansteckt. "Der Kontakt mit Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden“, rät Lange.

Das Landwirtschaftsministerium setzte am 24. Oktober eine landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft. Geflügelhalter sollen folgende Punkte beachten:

  • Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung
  • Stall nur in betriebseigener Schutzkleidung betreten
  • unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung Schuhe desinfizieren
  • Händewaschen vor und nach dem Betreten von Ställen
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Hunde und Katzen von den Geflügelhaltungen fernhalten
  • Geflügelteile und Eierschalen von gekauften Eiern nicht verfüttern

"Tote oder verendende Tiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden", warnt die Kreisverwaltung. Auch Hunde und Katzen sollten von ihnen ferngehalten werden. Wer einen toten Wasser- oder Greifvogel entdeckt, kann das örtliche Ordnungsamt oder die Veterinäraufsicht des Kreises unter vetamt@(*** please remove ***)kreis-pinneberg.de informieren. Die Tiere werden dann aufgesammelt und gegebenenfalls untersucht. Von Meldungen anderer tot aufgefundener Vögel wie Singvögeln oder Tauben bittet das Veterinäramt abzusehen.

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