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Städte dürfen Alkohol in Problemzonen verbieten

Bahnhöfe und Parks im Fokus

Ein Alkoholverbot im Elmshorner Bahnhof würde nahtlos an das Waffen- und Messerverbot anschließen. (Foto: Frank)

Kreise Pinneberg/Steinburg (jhf) Das Land gibt den Städten und Gemeinden ein neues Instrument zur Bekämpfung von Kriminalität an die Hand: Sie dürfen zeitlich begrenzt Alkoholverbotszonen ausweisen. Voraussetzung ist, dass in den Bereichen „massiver Alkoholkonsum immer wieder zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten führt“, erläuterte das Innenministerium in einer Pressemitteilung. Der geänderte Paragraf 175a des Landesverwaltungsgesetzes erlaubt den Kommunen, in solchen Problem-Arealen das Trinken und das Mitführen von Alkohol zum Zweck des Verzehrs zu untersagen. Die Kommunen müssen die Bereiche eindeutig beschildern. Innenministerin Magdalena Finke legt zudem Wert auf regelmäßige Streifengänge der Polizei. „Gerade an sensiblen Orten wie innerstädtischen Plätzen, Parkanlagen, Bahnhofsumfeldern oder stark frequentierten Aufenthaltsbereichen stoßen die Kommunen bislang mitunter an rechtliche Grenzen“, erläutert das Ministerium.

Kontrollbereich und Waffenverbot gelten bereits

Aufgrund der hohen Kriminalität im Elmshorner Bahnhofsumfeld und im Steindammpark darf die Polizei dort seit Mitte 2023 auch ohne Anlass Personen kontrollieren und Taschen durchsuchen. Sie teilte zuletzt im Oktober mit, dass dieser Kontrollbereich bestehen bleibt. Zudem gilt seit Dezember 2024 landesweit ein Waffen- und Messerverbot im Bus- und Bahnverkehr inklusive der Bahnhöfe. Ein Alkoholverbot würde daran anschließen.

Elmshorn: Noch kein Thema

Oberbürgermeister Erik Sachse äußerte sich noch nicht zu dieser Möglichkeit. Der Elmshorner Polizei-Chef Mike Schlömer betonte, dass er die Stadt bei Bedarf beraten werde.
 

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