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Wird das Abbiegen hier verboten?

Tornesch: Verkehrsaufsicht fordert Änderung an der Ahrenloher Straße

Ein Auto biegt von der Ahrenloher Straße in die Hamburger Straße ab. Radfahrende und Fußgänger haben auf diesem Überweg Vorrang. Das ist laut Gesetz aber nicht erlaubt, da die Querung mehr als fünf Meter von der Ahrenloher Straße entfernt liegt. (Foto: Frank)

Tornesch (rs) Es betrifft ausgerechnet einen stark frequentierten Bereich: Die Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg hat die Situation im Bereich der Einmündung der Hamburger Straße in die Ahrenloher Straße (L110) überprüft.

Verkehrsaufsicht: Querung muss umgestaltet werden

Die derzeitige Ausschilderung räumt den die Hamburger Straße querenden Fußgängern und Radfahrern Vorrang ein; dies ist auf Grund eines Abstands von mehr als 5 Metern zur Fahrbahn der Ahrenloher Straße rechtlich aber nicht zulässig. Folge: Die Querungsfurt muss so gestaltet werden, dass Radfahrer und Fußgänger keinen Vorrang mehr haben.  Das ist unglücklich, zählt der Fuß- und Radweg dort doch zu den am stärksten genutzten im Stadtgebiet; auch handelt es sich um die Zufahrt zu einer der wenigen Querungsmöglichkeiten der Bahnstrecke.

Bauauschuss sucht nach einer Lösung

Laut Tornescher Stadtverwaltung ist davon auszugehen, dass eine Aufhebung des Vorrangs die ohnehin unübersichtliche Situation  – es ist bereits ein Unfallschwerpunkt – weiter verschärfen würde. Sie schlägt den Politikern des Bau- und Planungsausschusses, der sich am Montag, 17. August, ab 19.30 Uhr mit dem Thema befassen wird, mehrere Optionen vor.

1. Die Furt wird demarkiert, Fußgänger und Radfahrer haben keinen Vorrang mehr.
2. Die Furt wird näher an die L110 herangelegt, Fußgänger und Radfahrer hätten dann (wieder) Vorrang.
3. wie 2., zusätzlich wird noch die Einfahrt in die Hamburger Straße durch Beschilderung unterbunden, es ist nur noch ein Rechtsausfahren zulässig (Einbahnstraßenregelung zwischen L110 und Einmündung Alte Ahrenloher Straße);  
4. Die Ein- und Ausfahrt zur L110 wird gänzlich unterbunden. Die Verwaltung rät zu Option 3. Diese Lösung wurde in einem Ortstermin von der Verkehrsaufsichtsbehörde vorgeschlagen, und der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBV) würde dem zustimmen. Denn damit würde der Verkehrsfluss auf der Landesstraße verbessert und die unübersichtliche Verkehrssituation im Einmündungsbereich zur Alten Ahrenloher Straße aufgelöst.

Bislang ist ein Einbiegen in die Hamburger Straße aus Richtung Autobahn zulässig, was zu Behinderungen auf der Landesstraße führt.

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